
Hier sind drei häufig gestellte Fragen (People Also Ask) zum Thema “”:
27. April 2025, 11:36 Uhr, Berlin
In der deutschen Politik sorgt die Besetzung von Geheimdienst-Kontrollgremien durch Abgeordnete der Alternative für Deutschland (AfD) für anhaltende Kontroversen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene stoßen Versuche der AfD, in diese sensiblen Ausschüsse einzudringen, auf entschiedenen Widerstand der etablierten Parteien, insbesondere der CDU und SPD.
Bundesebene: AfD-Kandidaten scheitern bei Wahl ins Parlamentarische Kontrollgremium
Ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl wurde das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), zuständig für die Überwachung der geheimdienste, neu besetzt. Elf Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP wurden in das Gremium gewählt. Die von der AfD und der Linken nominierten kandidaten, Joachim Wundrak und André hahn, scheiterten jedoch bei der Abstimmung. Wundrak erhielt lediglich 90 Ja-Stimmen bei 435 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen, während Hahn mit 341 Ja-Stimmen knapp die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen verfehlte.
Wundrak, ein ehemaliger Drei-Sterne-General der Bundeswehr, war bei der Wahl im September 2024 erstmals in den Bundestag eingezogen. In der vorherigen Legislaturperiode hatte die AfD mit Roman Reusch bereits einen Vertreter im PKG. Die Wahl von Wundrak wurde jedoch von den anderen Fraktionen blockiert, was die Spannungen zwischen den Parteien weiter verschärfte.
Landesebene: CDU ermöglicht AfD-Vertreter Zugang zum sächsischen Verfassungsschutz-Gremium
Im Sächsischen Landtag wurde die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK), zuständig für die Aufsicht über den Landesverfassungsschutz, neu besetzt. Mit den Stimmen der CDU wurde der afd-Abgeordnete Carsten Hütter in das Gremium gewählt. Dies führte zu heftiger Kritik von SPD, Grünen und Linken. Sie argumentierten, dass der sächsische AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird und daher ein Vertreter dieser Partei keinen Zugang zu sensiblen Informationen erhalten sollte.
Die CDU verteidigte ihr Abstimmungsverhalten mit dem Hinweis auf den Wählerwillen. Sören Voigt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Sächsischen Landtag, betonte, dass das Parlament ein Spiegelbild des Wahlergebnisses sei und daher auch Vertreter der AfD in Ausschüssen vertreten sein sollten. Die Landtagsverwaltung stellte jedoch klar,dass das Gremium auch mit vier Mitgliedern arbeitsfähig gewesen wäre,sodass die Wahl Hütters nicht zwingend notwendig war.
Reaktionen und politische Konsequenzen
die Entscheidung der CDU in Sachsen, einem AfD-Abgeordneten den Zugang zu einem Geheimdienst-Kontrollgremium zu ermöglichen, wurde von verschiedenen Seiten scharf kritisiert. Dirk Wiese, Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte Fassungslosigkeit über die Zusammenarbeit der CDU mit der AfD und warf der Partei vor, ihre ”Brandmauer” gegenüber der AfD aufzugeben. Grünen-Politiker Valentin Lippmann warnte davor, Verfassungsfeinden den Zugang zu hochsensiblen Informationen zu ermöglichen.
Auf Bundesebene forderte Ralf Stegner (SPD), Vorsitzender des Afghanistan-Untersuchungsausschusses, dem afd-Abgeordneten Hannes Gnauck den Zugang zu geheimen informationen zu verwehren. Gnauck,Vorsitzender der als rechtsextremistisch eingestuften “Jungen Alternative”,sitzt im Ausschuss und hat somit Zugang zu vertraulichen Dokumenten. Stegner betonte, dass eine wehrhafte Demokratie den Demokratiefeinden keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen gewähren dürfe.
Fazit
Die Besetzung von Geheimdienst-Kontrollgremien durch AfD-Abgeordnete bleibt ein hochsensibles und umstrittenes Thema in der deutschen Politik. Während die AfD auf ihr demokratisches Recht pocht, in allen parlamentarischen Gremien vertreten zu sein, sehen die etablierten Parteien die Gefahr, dass Personen mit extremistischen Verbindungen Zugang zu sensiblen Informationen erhalten könnten.die Debatte über den Umgang mit der AfD in sicherheitsrelevanten Bereichen wird daher weiterhin intensiv geführt.